Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Abonnement-Angebote der verlag moderne industrie GmbH und das Internetangebot unter der Domain huethig-medien.de sowie sonstiger Domains oder Subdomains von huethig-medien.de, wie z. B. all-electronics.de, chemietechnik.de etc. (nachfolgend „Internetangebot“ genannt), soweit nicht unter den jeweiligen Subdomains speziellere, dann jeweils vorrangig herrschende AGB gelten. Vertragspartner des Kunden ist Hüthig Medien GmbH, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg, Geschäftsführer: Moritz Warth. Amtsgericht
Mannheim HRB 745739 (nachfolgend „Verlag“ oder „uns“ oder „wir“ genannt). Die Hüthig Medien GmbH ist ein Unternehmen des Süddeutschen Verlages, München, einem Tochterunternehmen der Südwestdeutschen Medienholding, Stuttgart. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Ihnen“ oder „Sie“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden vom Verlag nicht ausdrücklich abgelehnt wurden. Im Verkehr mit Buchhändlern gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen buchhändlerischen Verkehrsordnung und, soweit sich diese und die Bedingungen nicht widersprechen, ergänzend diese Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Wir behalten uns vor diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Soweit im Rahmen des Internetangebots ersichtlich Online-Dienste durch Kooperationspartner erbracht werden, kommen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen vorrangig zur Geltung.

§ 2 Vertragsschluss

Die vom Kunden durch Anklicken des Bestellbuttons übersandte Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei uns aufgeben hat, erhält der Kunde eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Ausführung durch uns, d. h. bei körperlichen Zeitschriften (z. B. Printmagazine), Inhalten und Produkten durch den Versand der Ware, bei unkörperlichen Zeitschriften, Inhalten und Produkten durch Bereitstellen der unkörperlichen Zeitschrift, des unkörperlichen Inhalts und/oder Produkts zum Download.

§ 3 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die

Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an

Hüthig Medien GmbH
Im Weiher 10
69121 Heidelberg
Tel.  +49 (0) 8191 125-777
Fax: +49 (0) 6221 / 489-655

E-Mail: leserservice(at)huethig-medien(dot)de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular unter https://swmh-datenschutz.de/huethig-medien verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

Hüthig Medien GmbH
Im Weiher 10
69121 Heidelberg
Tel.  +49 (0) 8191 125-777
Fax: +49 (0) 6221 / 489-655

E-Mail: leserservice(at)huethig-medien(dot)de

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung –

Hinweise
(1) Sofern Sie ein Zeitschriften-Abonnement (Print-Ausgabe) bestellt haben, verzichten wir auf die Rücksendung der von Ihnen bereits erhaltenen Hefte. Zwingend ist die Rücksendung bereits erhaltener Prämien. Die Rechte aus der vorstehenden gesetzlichen Widerrufsbelehrung bleiben hiervon unberührt.

(2) Bei der Bestellung von digitalen Inhalten (wie z.B. E-Paper, Apps) erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, sofern Sie bei der Bestellung ausdrücklich zustimmen, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird und dass Ihnen bekannt ist, dass Sie durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Besondere Hinweise für die Ausübung des Widerrufsrechts bei gemeinsamer Bestellung von Print- und E- Paper-Abonnement:
Wenn Sie in Verbindung mit einem Zeitschriften-Print-Abonnementvertrag ein entgeltliches E-Paper- Abonnement bestellt haben, ist nur der gleichzeitige Widerruf des gesamten Angebots (Print und E-Paper) möglich. Das heißt: Widerrufen Sie den Vertrag über den Zeitschriften-Abonnementvertrag, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des E-Paper-Abonnements.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement- Verträgen,
  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn die verlag moderne industrie GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die verlag moderne industrie GmbH verlieren.

§ 4 Preise und Lieferung

(1) Es gelten die jeweils gültigen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Unsere Preise sind Endpreise in Euro. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wenn wir Ihnen unsere Ware in einen anderen Mitgliedstaat der EU liefern und Sie uns Ihre Umsatzsteuer Ident Nummer mitteilen, können wir zu Nettopreisen fakturieren. Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.

(2) Die bestellte Ware liefern wir an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Tage vorher) bei dem Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über. Es gilt § 447 BGB. Für die Kosten der Übergabe, Abnahme und Versendung gilt § 448 BGB. Beschädigungen auf dem Transportweg sind nicht beim Verlag, sondern bei den Transportpersonen zu reklamieren und dem Verlag sodann mitzuteilen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Soweit während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der erhöhte Bezugspreis vom Zeitpunkt der nächsten Rechnungsstellung an zu entrichten. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in den abonnierten Titeln angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der ermäßigte Bezugspreis für Studentinnen und Studenten kann nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung eingeräumt werden. Diese muss uns spätestens 14 Tage nach Eingang der Bestellung vorliegen. Wir behalten uns vor, jährlich einen Nachweis zu erbitten, um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen für die Sonderkonditionen weiterhin vorliegen.

(2) Lieferungen erfolgen gegen offene Rechnungen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei Bezahlung per Rechnung geht diese dem Kunden zu Beginn der jeweils vereinbarten Zahlungszeiträume zu. Alternativ dazu kann der Käufer der Hüthig Medien GmbH ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 6 Tage verkürzt und ist Bestandteil der Rechnung. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Hüthig Medien GmbH verursacht wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Liefervertrag fristlos zu kündigen. Der Verzögerungsschaden einschließlich der Mahnkosten geht zu Lasten des Abonnenten.

§ 6 Abonnement und Kündigung

Für Abonnementkündigungen gilt eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Abbestellung ist schriftlich an den Verlag zu richten. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Der Verlag haftet für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden; der Verlag haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Vertrag und haftet nicht für deliktische Ansprüche, die auf leichter Fahrlässigkeit des Verlages beruhen. Die vor genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

§ 8 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Hüthig Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Hüthig Medien GmbH, die unter https://swmh-datenschutz.de/huethig-medien eingesehen werden, enthalten.

§ 9 Schlussbestimmungen

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Anbieter und den Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Außergerichtliche Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show[&]lng=DE Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autorenbeiträge

 

Die Hüthig Medien GmbH nutzt und entwickelt die Publikationsformen für alle modernen Kommunikationstechniken, wie z.B. e-paper. Dies gehört zum redaktionellen Kerngeschäft eines Fachverlages und ist unerlässlich, damit die Wettbewerbsposition und die Zukunft der Hüthig Medien GmbH – und damit auch ihrer Autoren – gesichert werden.

Wir erlauben uns deshalb, darauf hinzuweisen, dass mit Annahme der Artikel bzw. jeder Honorarzahlung die Einräumung folgender umfassender, ausschließlicher, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkter Nutzungsrechte abgegolten ist: das Printmediarecht1, das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung und Übersetzung2, das Recht für Werbezwecke3, das Recht der elektronischen/digitalen Verwertung4, und der

Datenbanknutzung5 sowie das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte auch auf Dritte6 übertragen zu können.

Erklärung:

1Printmediarecht: Die Hüthig Medien GmbH darf das Werk ganz oder in Teilen in körperlicher Form im In- und Ausland in allen Printtiteln und -ausgaben der Hüthig Medien GmbH sowie für oder in Printmedien aller Art nutzen.

Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Vermietungsrecht, das Verleihrecht und das Archivierungsrecht.

2Bearbeitungsrecht: Das Werk darf in andere Sprachen übersetzt, bearbeitet (z.B. Layoutänderungen, Endredaktion) und insbesondere auch gekürzt werden.

3Werberecht: Die Hüthig Medien GmbH ist befugt, das Werk zu (eigenen) Werbezwecken abzudrucken, im Rundfunk und Fernsehen zu senden, in Online-Medien zu präsentieren und auf sonstige Weise wiederzugeben.

4Recht der elektronischen/digitalen Verwertung: Die Hüthig Medien GmbH darf das Werk digitalisiert oder nicht digitalisiert erfassen, auf Datenbanken mit anderen Werken und Beiträgen vereinen und kombinieren und auf allen bekannten Speichermedien speichern. Ferner darf das Werk in jeder beliebigen Form, auch interaktiv, auf elektronischem Wege nutzbar gemacht (z.B. e-paper), auf beliebigen Daten-, Bild- oder Tonträgern, beispielsweise CD-ROM, CD und DVD, vervielfältigt und eigenständig vermarktet oder verbreitet werden. Erlaubt ist insbesondere die Nutzung in Online-Diensten (z.B. Tele- und Mediendiensten), Internet, Film, Rundfunk, Video, in und aus Datenbanken, Telekommunikations-, Mobilfunk, Breitband- und Datennetzen sowie für elektronische Pressespiegel, gleichgültig, mit welcher Technik die Übertragung auf vorhandene mobile und stationäre Endgeräte erfolgt.

5Datenbankrecht: Das Werk darf digitalisiert erfasst und auf allen derzeit bekannten Speichermedien gemeinsam mit anderen Materialien gespeichert, bearbeitet, mit einer Retrieval-Software versehen und auf beliebige Datenträger gespeichert werden. Diese Datenträger dürfen in beliebiger Form vervielfältigt werden. Außerdem ist es erlaubt, das Werk im Wege der Datenfernübertragung (download) auf die Rechte Dritter zu übertragen und Ausdrucke von Papierkopien durch Endnutzer zu gestatten.

6Drittverwertungsrecht: Der Hüthig Medien GmbH wird das Recht eingeräumt, die vorgenannten Nutzungsrechte auch auf Dritte zu übertragen und den Dritten zu ermächtigen, diese Nutzungsrechte wiederum weiter zu übertragen, gegebenenfalls auch mit der Maßgabe, abermals Drittverwertungsrechte einräumen zu können usw. Der Urheber ist nach dem Erscheinen des Beitrages in den Hüthig Medien-Zeitschriften frei, ebenfalls Drittverwertungsrechte einzuräumen.

Ihre Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere Ihr Recht, Entstellungen, andere Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, Ihre berechtigten geistigen und persönlichen Interessen am Werk zu gefährden, verbleiben natürlich bei Ihnen.

7Datenschutz:
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der

Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Die Hüthig Medien GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten des Autors. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Hüthig Medien GmbH, die unter swmh-datenschutz.de/huethig-medien eingesehen werden können, enthalten.

8Außergerichtliche Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

Stand: August 2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Beilagen, Digital- und Online-Werbemittel

 

§ 1 Geltung, Ausschließlichkeit

  1. Für die Annahme und die Veröffentlichung aller Werbeaufträge sowie Folgeaufträge gelten ausschließ- lich die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Verlages, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen.
  2. Diese AGB gelten sinngemäß für Beilagenaufträge. Diese werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung eines Musters angenommen.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

  1. Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel eines Werbungstreibenden oder sonstigen gewerblichen Inserenten in einem Werbeträger (Print/Digital) zum Zweck der Verbreitung.
  2. Aufträge für Werbemittel können persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.
  3. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages zustande. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste.
  4. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Presse- oder Werberat in einem Beschwerde- verfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Beitrags erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte mitteilen.

§ 3 Vertragsabwicklung

  1. Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, beginnend mit der ersten Schaltung (Veröffentlichung) des Werbemittels.
  2. Alle für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien („Vorlagen“) stellt der Auftraggeber dem Verlag vollständig, fehler- und virenfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend rechtzeitig zur Verfügung. Werden Vorlagen digital (z. B. per CD-ROM oder E-Mail) an den Verlag übermittelt, sind sie nur mit geschlossenen Dateien zu übertragen, also mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Werbemitteln, die mit offenen Dateien (z. B. unter InDesign, Illustrator, Photoshop gespeicherte Dateien) übermittelt werden. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftraggeber gleichzeitig ein Farb-Proof und ein Proof- bzw. Messprotokoll mitzuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwa- iger Farbabweichungen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädig- te Vorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Vorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlags über. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen endet drei Monate nach Veröffentlichung des jeweili- gen Auftrags. Für Digitalwerbung hat der Auftraggeber Daten entsprechend der Vorgaben des Verlages anzuliefern.
  3. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
  4. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Werbemittelbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels.
  5. Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Werbemittel ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redakti- onellen Teil unterscheiden. Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich als Werbung zu kennzeichnen.
  6. Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag un- verbindlich. Dem Verlag steht es frei, diese kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen.
  7. Aufträge können nur rechtzeitig, für Printwerbung, Beilagen und Beihefter spätestens zum Anzeigen- schlusstermin, für Digitalwerbung bis zwei Wochen vor der geplanten Veröffentlichung und schriftlich, per Telefax oder E-Mail gekündigt werden. Sofern dem Verlag die Kündigung form- und fristgerecht zugeht, entfällt der Anspruch des Verlages auf die insoweit vereinbarte Vergütung. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Verlag kann jedoch die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Geht dem Verlag die Kündigung nicht form- oder fristgerecht zu, so hat der Verlag Anspruch auf die ver- einbarte Vergütung, jedoch unter Anrechnung der tatsächlich ersparten Aufwendungen.
  8. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbemittels verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung des Werbemittels frei, ein- schließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflich- tet, ob ein Werbemittel die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung

z. B. zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung aufgrund des geschalteten Werbemittels verpflichtet, hat der Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Preisliste zu bezahlen.

  1. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Aufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Preisminderung

  1. Der Preis für die Veröffentlichung eines Werbemittels richtet sich nach der im Zeitpunkt der Auftrags- erteilung gültigen Preisliste. Für redaktionell gestaltete Werbemittel, Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektive sowie Werbemittel, die nach Anzeigenschluss in Auftrag gegeben werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen. Preisänderungen für erteilte Aufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mit- teilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
  2. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines Jahres geschalteten Werbemittel gewährt („Anzeigenjahr“). Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Anzeigenjahres. Die Frist beginnt mit der Schaltung des ersten Werbemittels, wenn nicht anders vereinbart.
  3. Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern der Grundauftrag rabattfähig war. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Anzeigenjahres geltend gemacht wird. Erreicht ein Auftrag nicht das vorhergesehene Auftragsvolumen, so wird der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt.

 

  1. Auftragsrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die sog. Pre-Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf vier Tage verkürzt. Der Verlag hat das Recht, seine Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten. Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Auftraggeber fällig gestellt werden. Mahn- und Inkasso- kosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Werbemittel abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von einer Vorauszahlung und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Fehlerhafte Rechnungen können vom Verlag innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungs- stellung.
  3. Bei Aufträgen aus dem Ausland, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht des Anzeigenauftrags bejaht.
  4. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Werbemittel ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Schaltung begin- nenden Anzeigenjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – falls eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittliche verkaufte (falls keine verkaufte vorhan- den, die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn eine Auflage um mindestens 20 v. H. unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis- minderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen des Werbemittels vom Vertrag zurücktre- ten konnte. Derartige Minderungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels.

§ 5 Mängelgewährleistung

  1. Für die Aufnahme von Werbemitteln in bestimmte Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet.
  2. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen und/oder Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Vorlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter oder verspäteter Veröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet.
  3. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift rekla- mieren. Bei fehlerhafter Wiedergabe des Werbemittels – trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Vorlagen und rechtzeitiger Reklamation – kann der Auftraggeber eine einwandfreie Ersatzschaltung (Nacherfüllung) verlangen, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnis- mäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, ver- weigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentli- chen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels.
  4. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
  5. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Einhefter, Beilagen etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten.

§ 6 Haftung, höhere Gewalt

  1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche wegen Verzugs, der Verletzung vertraglicher Pflichten oder gewerblicher Schutzrechte Dritter sowie aus unerlaubter Handlung. Dies gilt nicht, wenn der Verlag, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder leicht fahrläs- sig eine Vertragspflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder sich die Schadensersatzansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie ergeben. Haftet der Verlag dem Grunde nach, ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungs- begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verlags, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist oder sich aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ergibt. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
  2. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht.

§ 7 Rechteeinräumung

Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er räumt dem Verlag die für die zweckgemäße Nutzung des Werbemittels in den jeweiligen Werbeträgern erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonsti- gen Rechte ein, insbesondere die jeweils erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zu öffentlichem Zugänglichmachen, Einstellen in einer Datenbank, Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen von Werbeträgern.

§ 8 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Die Hüthig Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Hüthig Medien GmbH, die unter swmh-datenschutz.de/huethig-medien eingesehen werden können, enthalten.

§ 9 Außergerichtliche Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Kostenerstattung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Verlags.
  2. Der Auftraggeber hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.                  Stand: August 2023

in Bearbeitung

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General Terms and Conditions of Business for Contributions Submitted by Authors

 

Hüthig Medien GmbH uses and develops forms of publication for all modern communications techniques, such as e-papers. This belongs to the core editorial business of a trade publisher and is an essential means of securing the competitive position and hence the future of Hüthig Medien GmbH– and therefore also of its authors.

We therefore wish to point out that on acceptance of an article or on payment of a fee the following comprehensive and exclusive rights of use not subject to limitations of geography, time, or content are granted to Hüthig Medien: Print media rights1, editing, alteration, and translation rights2, rights of use for advertising purposes3, rights of electronic/digital use4, rights of database use5, as well as the right to transfer the above-mentioned rights of use to third parties6.

Explanation:

1Print media rights: Hüthig Medien GmbH is permitted to use the work in whole or in part in material form at home and abroad in all print titles and print editions of Hüthig Medien GmbH as well as for or in print media of all kinds. The rights of use in this context cover in particular the reproduction rights, distribution rights, rental rights, lending rights, and archiving rights.

2Editing rights: The work may be translated into other languages, edited (e.g. alteration of layout, final editing), and in particular may also be shortened.

3Rights of use for advertising: For (its own) advertising purposes, Hüthig Medien GmbH is permitted to print the work, to broadcast it on radio and on television, to present it in on-line media, and to disseminate it in any other way.

4Rights of electronic/digital use: Hüthig Medien GmbH is permitted to record the work in digitised or non-digitised form, to combine it with other works and contributions in databases, and to store it on all known storage media. Further, the work may be utilised electronically in any form whatsoever, including interactively (e.g. e-papers), reproduced on any data, graphics, or audio storage media, e.g. CD-ROM, CD, and DVD, and marketed or disseminated independently. In particular, use is permitted in online services (e.g. tele- and media services), internet, film, radio, video, entry in and retrieval from databases, telecommunications, cellular phone networks, broadband and data networks, as well as for electronic press reviews, regardless of which technique is used for transmission to mobile and stationary end devices.

5Database rights: The work may be digitised and, together with other material, stored on all known storage media, edited, supplied with retrieval software, and stored on any data storage media. These storage media may be reproduced in any form. Further, it is also allowed to transfer the work and rights to third parties by means of data transmission (by downloading) and to permit printing-out of paper copies by end users.

6 Rights of utilisation by third parties: Hüthig Medien GmbH is granted the right to transfer the above-mentioned rights of use to a third party and to authorise the third party to transfer in turn these rights to other persons, where appropriate with the provision that rights of utilisation can again be granted to third parties, and so on. After publication of the article in the Hüthig Medien journals, the author is likewise free to grant rights of utilisation by third parties.

Of course you retain your moral rights, in particular your right to forbid distortions, other impairment, or uses which may endanger your justified intellectual and personal interests in the work.

7Data Protection: Data processing shall be carried out in accordance with the applicable regulations of the Federal Data Protection Act and the European General Data Protection Regulation. Hüthig Medien GmbH shall collect, process and use the customer’s personal data. Further information on data processing and data protection can be found in the data protection policy of Hüthig Medien GmbH at swmh-datenschutz.de/huethig-medien

8Out-of-court online dispute resolution: The European Commission has set up a platform for online dispute resolution. You can reach this at: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Consumers can use the platform to resolve their disputes. We are neither willing nor obligated to participate in a dispute resolution procedure before a dispute resolution body unless there is a legal obligation to participate.

Status as at: July 2018

General Terms and Conditions for Advertisements, Supplements, Digital and Online Advertising

 

§ 1 Validity, Exclusivity

  1. For the acceptance and publication of all advertising orders and fol- low-up orders these General Terms and Conditions are exclusively applicable, together with the publisher's price list valid at the time the contract is concluded, whose provisions constitute an integral element of the contract. The validity of any General Terms and Conditions of the customer is excluded to the extent that they do not conform with these General Terms and Conditions.
  2. These General Terms and Conditions apply mutatis mutandis to orders for supplements. Supplements shall only be accepted by the publisher following submission of a sample and checking by the pub- lisher.

 

§ 2 Offer, Conclusion of Contract

  1. Advertising order as used in the General Terms and Conditions below shall mean a contract on the publication of one or several ads, third-party supplements or other advertising materials of an advertis- ing company or other commercial advertiser in any advertising media (print/digital) for the purpose of distribution.
  2. Orders for advertising material may be made in person, by tele- phone, in writing, by fax, by email or via the internet. The publisher is not liable for transmission errors.
  3. A contract shall not be deemed to exist until the publisher issues an order confirmation in writing. The price list valid at the time the order is placed shall apply.
  4. At the publisher's due discretion it shall be authorized to decline orders and individual releases of advertisements that occur under an overall conclusion of contract. This applies in particular if their contents violate laws or official provisions, or were considered objectionable by the German Press or Advertising Council in a complaints procedure, or if their publication is deemed unacceptable to the publisher due to their content, origin or technical format or, due to their format or pre- sentation, would lead the reader to believe that they constitute edito- rial content, or if they contain advertisements by third parties. The publisher shall make its refusal known immediately upon acquiring knowledge of the relevant contents.

 

§ 3 Contract Implementation

  1. Orders must be completed within one year of conclusion of contract, commencing with the first placement (publication) of the advertising material.
  2. The customer shall supply the publisher in good time with all content, information, data, files and other materials (“copy") that are necessary for the advertising material, and these shall be complete, free of errors and viruses and shall conform to the contractual agreements. If copy is transmitted digitally to the publisher (e.g. by CD-ROM or e-mail) it must be exclusively sent in locked files, i.e. in files in which the publisher is unable to alter the contents. The publisher shall assume no liability for the faulty publication of advertising material which has been sent in open files (e.g. in files saved in Corel Draw, QuarkXPress, Freehand). Files which belong together must be sent or saved in a common directory (folder). In the event that the customer digitally transmits print copy for color advertisements, the customer shall, at the same time, supply a color proof and proof protocol or measurement protocol. Should the customer fail to comply with this stipulation it shall not be entitled to compensation in respect of any color variations which may occur. The customer warrants that all files supplied are free of computer viruses. The publisher shall retain the right to delete files containing computer viruses. No claims on the part of the customer shall derive from such action. The publisher also reserves the right to claim damages if the computer viruses cause further damage at the publisher. The publisher shall immediately demand replacement of clearly unsuitable or dam- aged copy. Copy shall only be returned to the customer if specifically requested. Failing this, it shall become the property of the publisher. The obligation to store all documents which are sent expires three months after publication of the respective order.
  3. Costs for the production of ordered copy, films or drawings shall be borne by the customer, which shall also bear all costs for changes to originally agreed versions requested by the customer or for which the customer is responsible.
  4. Proofs shall only be supplied upon express request. The customer shall bear the responsibility for the correctness of the returned proof. In the event that the proof is not returned to the publisher on time,

 

the customer shall be deemed to have authorized the advertising material.

  1. Upon request the publisher shall furnish an advice of the advertising material together with the invoice. In the event that such an advice can no longer be obtained, the publisher shall instead send confirmation that the advertising material has been published and distributed.
  2. The design and labeling of advertorial styled advertising material must be agreed with the publisher in a timely manner prior to publica- tion. Text-style advertisements must be distinguishable from the mag- azine text by their typeface. The publisher shall be entitled to clearly label advertising materials as advertisements if they are not recogniz- able as such.
  3. Replies sent to box number advertisements are kept up to four weeks following publication of the relevant advertisement and are sent to the customer by regular mail (even if the said replies have been sent by express or registered mail). Notwithstanding this, the publisher assumes no responsibility for the safekeeping and timely forwarding of the offers.
  4. The advertising deadlines and publication dates stated in the price list are non-binding for the publisher. The publisher is entitled to adjust them at short notice to suit the production run.
  5. Orders may only be canceled in good time, no later than the adver- tising deadline, and in writing, by fax or by e-mail. Customers must pay for advertisements which have already gone to press. Otherwise, the publisher may demand reimbursement for any costs incurred until the cancellation notification, in accordance with statutory regulations.
  6. The customer is responsible for the content and the legal permissi- bility of the advertising material. The customer indemnifies the pub- lisher from any claims of third parties stemming from the publication of the advertising material, including reasonable costs for legal defense. The publisher is not obliged to verify whether advertising material affects the rights of third parties. In the event that the publisher e.g. becomes obliged by a court ruling to print a correction or revision due to the released advertising material, the customer shall effect payment for said publication as per the currently valid price list.
  7. Advertising agencies are obliged, in their offers, contracts and invoices to those running the advertisements, to adhere to the price list of the publisher. The commission paid by the publisher is calculated based on the net charge to the customer, i.e. following deduction of any discounts, bonuses and discounts due to defects. A commission shall only apply to orders from third parties. The commission is only paid to advertising agencies recognized by the publisher and provided that the order is placed directly by the advertising agency, and that the said advertising agency is responsible for furnishing the finished and ready-for-press printing copy  and has registered its business as an advertising agency. The publisher is entitled to refuse orders from advertising agencies if there are doubts as to the professional practice of the agency or its creditworthiness. Orders by advertising agencies shall be made in their name and at their own expense. To the extent that advertising agencies place orders, in the event of doubt the con- tract shall be concluded with the advertising agency. If an advertiser is to be the customer, this must be agreed separately and with the name of the advertiser explicitly stated. The publisher is entitled to require the advertising agency to produce proof of its mandate.

 

§ 4 Prices, Conditions of Payment, Discounts

  1. The price for the publication of advertising material is based on the price list valid at the time the order is placed. The publisher may apply prices which differ from those in the price list for advertorial styled advertising material, supplements, special publications and collections, as well as for advertising material ordered following the expiration of advertising deadlines. Price changes in respect of orders already placed may be applied to companies if the publisher has notified them thereof at least one month prior to publication of the advertising material. In the event of a price increase, the customer shall have the right to with- draw from the contract. The right of withdrawal must be exercised in written form within 14 days of receipt of notification of any price increase.
  2. The discounts specified in the price list are granted solely to the cus- tomer and only for the advertising material placed over the course of one year ("advertisementyear"). Frequency discounts are only valid within an advertisement year. Unless otherwise agreed, the term com- mences with the placement of the first advertising material.
  1. If an order is extended, the customer shall be entitled to a retroactive discount provided that the basic order was originally eligible for a dis- count. Said entitlement shall lapse if not claimed within one month of expiry of the advertisement year. If an order fails to reach the forecast order volume, the excess discount granted shall be subsequently invoiced to the customer.
  2. Unless otherwise agreed, following receipt of the invoice orders shall be paid for within the period specified in the price list. The so-called pre-notification deadline after the SEPA Core Direct Debit has been shortened to four days. The publishing house shall have the right to assign their claims against the client to third parties. If the client is in payment default regarding a claim, all other claims against this client can be declared due and payable. In the event of payment default, dun- ning and collection expenses shall be charged to the customer. In the event of payment default, the publisher shall be authorized to defer delivery on a current contract until payment is made, as well as require advance payment. In case of reasonable doubt concerning the custom- er's ability to pay, the publisher shall be authorized, including during the term of an overall contract, to deviate from an originally agreed due date of payment and to make the publication of further advertising material dependent on advance payment and the settlement of out- standing invoiced amounts. Erroneous invoices may be corrected by the publisher within six months of issue.
  3. All prices exclude statutory VAT amounts on the day the invoice is issued.
  4. For orders from abroad which are not subject to VAT, the invoice shall be issued without VAT. The publisher is entitled to charge VAT retroac- tively should the tax authorities confirm that the advertising order is subject to taxation.
  5. In the event of a decrease in circulation, if the customer has conclud- ed a contract for multiple advertising materials it shall be entitled to a discount if, as an overall average for the advertisement year which commences with the first placement, circulation falls short of the aver- age circulation quoted in the price list or elsewhere, or – if no circula- tion is specified – falls short of the average circulation sold (if sales figures are not available, then the average actual circulation) in the previous calendar year. A decrease in circulation shall only constitute a defect entitling the customer to a discount if a specified circulation was underachieved by at least 20%. Any other entitlement to price reduc- tions on contracts is excluded if the publisher has notified the custom- er of the reduction in circulation in such timely manner that the cus- tomer was able to withdraw from the contract prior to publication of the advertising material. Said entitlements to price reductions for cus- tomers who are business persons lapse 12 months after publication of the advertising material.

 

§ 5 Warranty for Defects

  1. No warranty is made for inclusion of advertising material in certain issues or editions, or in certain positions.
  2. In the event the customer fails to follow the recommendations of the publisher regarding the creation and provision of copy, the customer shall have no claims in respect of faulty publication. This shall also apply in the event that the customer fails to observe the other provi- sions of these General Terms and Conditions or the price list.
  3. Complaints must be lodged by the customer in respect of obvious defects not later than two  weeks following receipt of invoice. For non-obvious defects, the customer must issue a complaint not later than one year after publication. In the event the advertising material has been reproduced with defects – despite prompt delivery of error- free copy and complaint in good time – the customer may demand a substitute placement appearance of the material without defects (sub- sequent fulfillment), however only to the extent that the purpose of the advertising material was adversely affected. Claims for subsequent fulfillment are excluded if they subject the publisher to unreasonable expenses. In the event the publisher is given a reasonable time limit and allows it to expire, or refuses to perform subsequent fulfillment, or if the customer cannot reasonably be expected to accept subsequent fulfillment or said fulfillment is unsuccessful, the customer shall have the right to withdraw from the contract or bring a claim for a price reduction, to the extent that the purpose of the advertising material has been adversely affected. Withdrawal for minor defects is excluded. Warranty claims from business persons shall lapse 12 months follow- ing publication of the advertising material.
  4. In the event that defects in the copy are not immediately apparent but become apparent during processing, the customer shall bear the additional associated costs or losses incurred during production. In the

 

event that defects in the copy are not obvious, the customer shall have no claims in respect of inadequate publication. The same shall apply to errors in repeated placements of advertising material if the customer fails to draw attention to said errors in good time prior to publication of the next placement.

  1. The publisher accepts no responsibility for the accuracy of the quan- tity or quality of the material supplied by the customer (bound inserts, supplements etc.).

 

§ 6 Liability, Force Majeure

  1. Claims for damages by the customer against the publisher are excluded, irrespective of the legal grounds, in particular claims arising from delays, breach of contractual obligations, violation of the industri- al property rights of third parties and tortious actions. This liability exclusion shall not apply in the event of intent or gross negligence on the part of the publisher, its representatives and vicarious agents, or in the event of ordinary negligence which leads to the breach of a contrac- tual obligation which is material to the fulfillment of the contractual purpose, or in the event that the claims for damages arise from a war- ranty of quality. In the event the publisher is liable on the merits, the claim for damages is limited to the foreseeable losses. This liability exclusion shall not apply in the event said damages were caused by intent or gross negligence by the publisher, its representatives and vicarious agents, or if claims for damages are based on the Product Liability Act, or arise in connection with injury to life, limb or health. To the extent that the publisher's liability is excluded, this shall also apply to the personal liability of its employees, representatives, bodies and vicarious agents. All claims for damages against the publisher expire 12 months after the point in time at which the customer became aware or should have become aware of the circumstances substantiating the claim.
  2. In the event of force majeure and industrial dispute actions which are not the fault of the publisher, the publisher is freed from the obli- gation to fulfill the order; no claims for damages shall arise from this.

 

§ 7 Concession of Rights

The customer warrants that it holds all rights necessary for the place- ment, publication and distribution of the advertising material. The customer shall grant the publisher the necessary copyright, usage and performance protection rights and other rights which permit the use of the advertising material for its intended purpose in the relevant adver- tising media, in particular the rights necessary for duplication, distribu- tion, transmission, dispatch, processing, presentation in the public domain, storage in a database, retrieval from a database and provision for download, in terms of time, space and content and to the extent necessary for the execution of the contract. The aforementioned rights are in all cases granted without geographical restriction and confer authorization for placement by all known technical methods and in all known forms of advertising media.

 

§ 8 Data Protection

Data processing shall be carried out in accordance with the applicable regulations of the Federal Data Protection Act and the European General Data Protection Regulation. Hüthig Medien GmbH shall collect, process and use the customer’s personal data. Further information on data processing and data protection can be found in the data protection policy of Hüthig Medien GmbH at https://swmh-datenschutz.de/huethig-medien_en

 

§ 9 Out-of-court Online Dispute Resolution

The European Commission has set up a platform for online dispute resolution. You can reach this at: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Consumers can use the platform to resolve their disputes. We are nei- ther willing nor obligated to participate in a dispute resolution proce- dure before a dispute resolution body unless there is a legal obligation to participate.

 

§ 10 Place of Performance, Place of Jurisdiction, Reimbursement of Costs

  1. The law of the Federal Republic of Germany applies, excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods and excluding conflict of laws. The place of performance is the publisher’s registered office. The place of jurisdiction for lawsuits against mer- chants, legal persons under public law or special funds under public law shall be the publisher’s registered office.
  2. The client shall bear all charges, costs and expenses arising in con- nection with any legal prosecution conducted against them outside of Germany.

 

Status as at: August  2023

 

 

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